Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Einzelfirma Beyeler-Dienstleistung.ch

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden mit der Beyeler-Dienstleistung.ch abgeschlossenen Vertrag, soweit keine anderen Abmachungen unter den Parteien getroffen worden sind.
  2. Die Beyeler-Dienstleistung.ch unterbreitet den Kunden Offerten für die Erstellung der gewünschten Leistungen. Ein Vertrag mit der Beyeler-Dienstleistung.ch kommt mit schriftlicher Annahme der Offerte durch den Kunden zustande. Die vereinbarten Leistungen sowie deren Preis ergeben sich aus der Offerte.
  3. Die Urheberrechte der von der Beyeler-Dienstleistung.ch für den Kunden speziell gefertigen Leistungen gehen mit vollständiger Zahlung des Preises auf den Kunden über. Die Beyeler-Dienstleistung.ch übernimmt mit Ausnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen keine weiteren Pflichten, insbesondere keine nicht vertraglich vereinbarten Gewährleistungen und keine Haftung für den Inhalt und die Verwendung der erbrachten Leistungen, sei dies gegenüber dem Kunden und/oder Dritten.
  4. Die Beyeler-Dienstleistung.ch erstellt die Homepage unter Verwendung der aktuellen Browser. Die Funktionsfähigkeiten anderer Anwendungen werden nicht getestet. Die Kunden sind für ihre Infrastruktur (Hardware, Internetverbindungen etc.) und Software zur Verwendung der erbrachten Leistungen der Beyeler-Dienstleistung.ch sowie für deren Schutz selbst verantwortlich.
  5. Zusätzliche Leistungen, welche in der Offerte nicht mitenthalten sind, werden dem Kunden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
  6. Sofern die Beyeler-Dienstleistung.ch Leistungen für den Kunden gegenüber Dritten übernimmt, tritt sie nur als Vermittlerin auf und schliesst Verträge in Namen und auf Rechnung des Kunden ab. Die Beyeler-Dienstleistung.ch übernimmt keine eigenen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber diesen Dritten.
  7. Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
  8. Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Rheinfelden. Anwendbar ist in jedem Falle Schweizer Recht.

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